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Öffentliches Recht

Im demokratischen Rechtsstaat mit komplexen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen dienen gesetzlich geordnete Verfahren der Legitimation staatlicher Entscheidungen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Verfahren und die Wahrnehmung der Rechte von Unternehmen und Bürgern innerhalb der geregelten Verfahrensabläufe gewinnen daher laufend an Bedeutung.

Bei der Beratung und Vertretung von Körperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Unternehmen der Privatwirtschaft und Privatpersonen ist das Verständnis sowohl für wirtschaftliche Hintergründe als auch für Verfahrensabläufe unsere Stärke. In vielen Fällen ist außerdem die interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Spezialisten unabhängig von juristischen Facheinteilungen gefragt.

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STAATSHAFTUNGSRECHT
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UMWELTRECHT
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VERWALTUNGSRECHT FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND
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ÖFFENTLICHES BAU- UND PLANUNGSRECHT
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VERWALTUNGSRECHT FÜR UNTERNEHMEN
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BAUPLANUNGSRECHTLICHE VERFAHREN
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PROJEKTENTWICKLUNGEN
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ÖFFENTLICHE ZUWENDUNGEN UND FÖRDERMITTEL
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DAVID POSCHEN
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RECHTSANWALT . PARTNER
DR. NORBERT REUBER
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Alexander Thesling
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Marvin Klein . Rechtsanwalt
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