Grundstückstransaktionen erfordern rechtliche Beratung. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer müssen regelmäßig die rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse der Immobilie prüfen. Bei den Vertragsverhandlungen sind die Ergebnisse der Ankaufs- bzw. Verkaufsprüfung zu berücksichtigen. Ziel des Vertragsschlusses muss es sein, die maßgeblichen Rechtsfragen zu regeln und mögliche künftige Konflikte zu vermeiden.
Unsere Partnerschaft deckt das gesamte Spektrum des Grundstücks- und Immobilienrechts ab. Unser Know-how umfasst Transaktionen bei sämtlichen Immobilienklassen – neben Büro- und Wohnobjekten auch Einzelhandels- und Spezialimmobilien wie Hotels, Industriestandorte, Logistik, Pflegeheime usw. Auf besondere Erfahrungen können wir bei Projektentwicklungen sowie bei Immobilientransaktionen verweisen, die mit der Durchführung von Bauvorhaben verbunden sind. Spezialkenntnisse haben wir bei Transaktionen aus der Insolvenz, der Zwangsverwaltung und der Zwangsvollstreckung.
Wir beraten und betreuen Sie bei allen Fragen rund um Rechte an Grundstücken, vor allem auch im Zusammenhang mit Erbaurechten oder Dienstbarkeiten oder den besonderen Verhältnissen beim Überbau über fremde Grundstücksgrenzen.
Unsere Mandanten sind institutionelle und private Investoren, Family Offices, Projektentwickler, Bauträger, Insolvenzverwalter sowie private Erwerber und Verkäufer von Immobilien.