Projektentwicklungen für Immobilien werfen frühzeitig eine Vielzahl von
Rechtsfragen aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten auf. Wir bieten
Grundstückeigentümern und Projektentwicklern eine Rund-um-Begleitung
bei allen anstehenden Rechtsfragen an.
Dies gilt gerade auch für die Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen, die
regelmäßig am Anfang von Projektentwicklungen steht. Solche Fragen
können sich beispielsweise auf das bestehende Bauplanungsrecht, das Im-
missionsschutzrecht, die Seveso-III-Richtlinie, das Artenschutzrecht oder
auf Fragen der Erschließung beziehen. In vielen Fällen muss das vorhande-
ne Planungsrecht geändert werden, um eine Projektentwicklung zu ermög-
lichen. Hierzu ist in Zusammenarbeit mit der Kommune ein Bebauungs-
planaufstellungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Vielfach wird
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf der Grundlage eines Vorha-
ben- und Erschließungsplans aufgestellt. Die Öffentlichkeit und die Träger
öffentlicher Belange sind zu beteiligen, Einwendungen und Anregungen
abzuwägen. Soweit eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, ist
diese zu veranlassen. Regelmäßig sind städtebauliche Verträge abzu-
schließen. Sobald Baurecht geschaffen ist, sind die Genehmigungsverfah-
ren vorzubereiten und zu durchlaufen. Erteilte Genehmigungen sind zu
prüfen und zu bewerten.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Phasen der Projek-
tentwicklung und bei allen damit zusammenhängenden öffentlich-rechtli-
chen Fragestellungen, gerade auch bei der Vorbereitung und Durchfüh-
rung von planungsrechtlichen Verfahren.
Unsere Mandanten sind insbesondere Kommunen, Projektentwickler, insti-
tutionelle und private Investoren, Family Offices, Bauträger und Planer.
- Beratung bei der marktkonformen rechtlichen Gestaltung von Projektentwicklungen in öffentlich-rechtlicher Hinsicht
- Prüfung aller öffentlich-rechtlicher Vorfragen
- Gestaltung von Bebauungsplanaufstellungsverfahren, Begleitung bei
der Durchführung solcher Verfahren - Rechtliche Begleitung bei der Aufstellung vorhabenbezogener Be-
bauungspläne und von Vorhaben- und Erschließungsplänen, Ver-
handlung von Durchführungsverträgen - Gestaltung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen
- Vertretung gegenüber den Straf- und Bußgeldsachenstellen
- Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft
- Vertretung vor den Strafgerichten
- Vertretung vor den Finanzämtern und in Betriebsprüfungen
- Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesgerichtshof
- Beratung und Vertretung in Genehmigungsverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitfällen zu Projektgenehmigungen
