Die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand ist einem strikten Reglement unterworfen, und zwar sowohl oberhalb der Schwellenwerte für EU-weite Vergaben (zurzeit in der Regel bei Bauaufträgen EUR 5,538 Mio. und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 221.000) als auch – auf haushaltsrechtlicher Grundlage – unterhalb dieser Schwellenwerte. Welche Aufträge im Einzelnen dem Vergaberecht unterworfen sind, wird mitunter streitig diskutiert.
Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der vergaberechtskonformen Gestaltung von Vergabeverfahren. Bis hin zum „Full Service“ können wir Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren unterstützen. Bieter beraten und vertreten wir bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Die Rückkopplung mit unseren Spezialisten in den juristischen Fachgebieten, etwa für Bau, Planung, Vermietung, Lieferung, EDV und IT, ermöglicht uns die fachbezogene qualifizierte Gestaltung von Vergabeverfahren. Die wissenschaftliche Begleitung und Fundierung unserer Tätigkeit im Vergaberecht haben für uns große Bedeutung.