Das Dienstverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten unterscheidet sich in zahlreichen Punkten erheblich von anderen privaten und öffentlich-rechtlichen Dienst-/Arbeitsverhältnissen. Die Ausgestaltung des beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses hat der Gesetzgeber in verschiedenen Gesetzen, wie dem BBG, BBesG und BeamtVG, konkretisiert. Dennoch bestehen viele Unterschiede hinsichtlich der landesrechtlichen Beamtenregelungen untereinander und den bundesrechtlichen Beamtenregelungen.
Insofern ist für die fundierte rechtliche Einschätzung eines Sachverhaltes zwingend die Kenntnis der spezialgesetzlichen Regelungsinhalte von Nöten. Insbesondere bzgl. der Konkretisierung der Dienst- und Treuepflicht des Beamten einerseits sowie der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht andererseits.
Aufgrund der Prägung des Beamtenrechtes durch die Rechtsprechung ist es ferner unerlässlich, auch stets über die aktuellen Entscheidungen informiert zu bleiben.
Durch unsere Expertise im Beamtenrecht können wir Ihnen eine problemorientierte Beratung insbesondere zu Themen rund um originäre beamtenrechtliche Fragen (Ernennung, Beförderung, Versetzung, Konkurrentenstreitigkeit, Dienstunfähigkeit und Versetzung bzw. vorzeitige Versetzung in den Ruhestand etc.) bieten.“
- Konkurrentenstreitigkeit
- vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
- Dienstunfähigkeit und Versetzung
- Ernennung zum Beamten
- Versetzung
- Beförderung