Die Beratung im Arbeitsrecht setzt neben exzellentem Fachwissen auch ein hohes Maß an Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Einfühlungsvermögen, taktisches Geschick und vor allem Erfahrung voraus. Deshalb beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Bereichen des Individual- und des Kollektivarbeitsrechts durch hocherfahrene Fachanwälte. Diese Erfahrung gewinnen unsere Fachanwälte insbesondere aus der umfangreichen Tätigkeit vor Arbeitsgerichten und Einigungsstellen aber auch in der außergerichtlichen Vertretung. Hier beraten und unterstützen unsere Fachanwälte unter anderem bei Restrukturierungsmaßnahmen, Betriebsveräußerungen und im Rahmen des HR-Support.
Von dieser Verhandlungs- und Prozesspraxis profitieren unsere Beratungskonzepte. Dadurch gewährleisten wir, dass die konsequente Verfolgung Ihrer Ziele und die Lösung arbeitsrechtlicher Fragen nicht nur graue Theorie bleiben.
Zu unseren Mandanten zählen neben großen und mittelständischen Unternehmen und deren Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern u. a Körperschaften wie Kreise, Städte und Kommunen, Krankenhäuser und Krankenhauskonzerne, Verbände und Vereine, Ärzte, Freiberufler und leitende Angestellte.