Wir beraten Kommunen und Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung genehmigungsrechtlicher Verfahren auf dem Gebiet des Umweltrechts. Die Beratung dient der Umsetzung großer umweltrechtlicher Vorhaben, die häufig – ähnlich wie die damit zusammenhängenden Genehmigungsverfahren – vielschichtig und komplex sind. Das Umweltrecht hat bei solchen Vorhaben schon immer eine wichtige Rolle gespielt, jedoch gewinnt es in der heutigen Zeit stetig an Bedeutung. Zudem gilt es das Umweltrecht in einem fächerübergreifenden Kontext zu berücksichtigen – insbesondere bei Bauvorhaben -, sodass wir durch unsere interdisziplinäre Expertise dem gerecht werden können.
Wir unterstützen bei der Erteilung von Konzessionen und Genehmigungen und verschaffen Ihnen somit Rechtssicherheit. Außerdem bieten wir auch eine umfassende außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen, wie z. B. Stilllegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen oder dem Entzug von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen an.
- Beratung von Behörden und Planungsträgern bei der Gestaltung und Durchführung öffentlich-rechtlicher Planungen, z. B. im Zusammenhang mit Bauleitplänen und Planfeststellungsverfahren
- Beratung von Behörden und Verwaltungsträgern bei der Vorbereitung und der Durchführung genehmigungsrechtlicher Verfahren, etwa auf dem Gebiet des öffentlichen Bau-, Umwelt-, Abfall- oder Gewerberechts.
- Außergerichtliche und gerichtliche Beratung bei der Durchsetzung ordnungsrechtlichen Maßnahmen (wie Stillegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen, Entzug von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen)