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BAUPLANUNGSRECHTLICHE VERFAHREN
BAUPLANUNGSRECHTLICHE VERFAHREN

Im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts deckt unsere Partnerschaft das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen rund um städtebauliche Planungen, Fachplanungen und die bauliche Nutzung von Grundstücken ab. Die rechtliche Begleitung von Bauvorhaben beginnt meist schon im Vorfeld des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens. Indem wir private Investoren und Kommunen und sonstigen Planungsträger beim Abschluss städtebaulicher Verträge begleiten und bei der Aufstellung von Bauleitplänen oder in Planfeststellungsverfahren mitwirken, verhelfen wir Investoren und Bauherren zur Baurechtsschaffung und erreichen zugunsten der Planungsträger Rechtssicherheit.

Hierbei verfügen wir auch bei komplexen fachübergreifenden Fragestellungen, wie etwa denen des privaten Bau- und Grundstücksrechts, über spezialisierte Berater und können unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung und Vertretung bieten, durch die wir den gesamten Rechtsberatungsbedarf insbesondere von Projektentwicklungen von den ersten Planungsschritten bis zur Bauerrichtung und Vermarktung bedienen können. Natürlich übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung unserer Mandanten im Zusammenhang mit bauplanungsrechtlichen Verfahren.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung und Begleitung von Kommunen, sonstigen Planungsträgern und privaten Vorhabensträgern bei der Aufstellung von städtebaulichen Planungen, insbesondere Bauleitplänen, sowie Fachplanungen bzw. in Planfeststellungsverfahren
  • Vorbereitung und Begleitung in Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Beratung und Begleitung in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beratung von Gemeinden und privaten Vorhabensträgern bei der Gestaltung und dem Abschluss der städtebaulicher Verträge, auch im Zusammenhang mit vorhaben bezogenen Bebauungsplänen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung in Umlegungsverfahren
  • Beratung und Vertretung in Enteignungsverfahren
  • Begleitung in Verfahren des besonderen Städtebaurechts, z. B. Sanierungsverfahren, bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und im Zusammenhang mit Erhaltungssatzungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen aus Eigentümer- und Erwerbersicht
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und insbesondere in Normenkontrollverfahren gegen Satzungen nach dem Baugesetzbuch vor den Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen
ANSPRECHPARTNER
DR. NORBERT REUBER
Dr. Norbert Reuber
RECHTSANWALT . PARTNER
Marvin Klein . Rechtsanwalt
Marvin Klein
RECHTSANWALT