Kaum eine Rechtsmaterie ist in den letzten Jahren vergleichbar vielen Veränderungen unterworfen gewesen wie das Bankrecht und das gesamte Recht des Geldverkehrs. Der Gesetzgeber schafft fortwährend neue Regelungen, um Verwerfungen an den Kapitalmärkten zu begegnen, um Kreditinstitute an einheitliche Regeln zu binden oder um den Verbraucher zu schützen. So komplex wie die Regelungen sind auch die Problemstellungen in diesem Bereich.
Wir vertreten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ebenso wie Venture-Capital-Gesellschaften im Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht und beraten im Wertpapierhandels- und Wertpapieraufsichtsrecht ebenso wie bei Umstrukturierungen unter Einschluss der vorbereitenden Legal Due Diligence. Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Finanzierung von Akquisitionen und Übernahmen u.a. über Venture und Private Equity Capital und begleiten gesellschaftsrechtlich, etwa im Rahmen der auf den Börsengang folgenden Hauptversammlung. Durch eine enge Verzahnung mit dem Immobilien- und Steuerrecht beraten wir zudem umfassend in allen Fragen der Inanspruchnahme durch Anleger.