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VERWALTUNGSRECHT FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND
VERWALTUNGSRECHT FÜR DIE ÖFFENTLICHE HAND

Wir beraten Kommunen, Behörden sowie Verwaltungsträger und öffentliche Unternehmen außergerichtlich und gerichtlich bei der Gestaltung von öffentlich-rechtlichen Planungen, etwa Bauleitplänen oder Fachplanungen sowie in Planfeststellungsverfahren und bei der Erteilung von Konzessionen und Genehmigungen – wie etwa Baugenehmigungen sowie abfall- und umweltrechtlicher Genehmigungen – und verschaffen ihnen Rechtssicherheit. Daneben bieten wir auch eine umfassende außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Gewährung von Zuwendungen, Fördermitteln und Subventionsleistungen und im Zusammenhang mit der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen – wie Stillegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen, Entzug von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen – an. Hierbei verfügen wir auch bei fachübergreifenden Fragestellungen, über spezialisierte Berater und können unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung und Vertretung bieten.

Über eine besondere Expertise verfügen wir im Bereich des öffentlichen und privaten Hochschulwesens. Hier beraten und vertreten wir öffentliche und private Hochschulen sowie deren Aufsichtsbehörden zu den mitunter sehr speziellen Fragen des Hochschulrechts, etwa der inneren Struktur der Hochschulen, der Anerkennung und Akkreditierung sowie des Hochschulwirtschaftsrechts.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung von Behörden und Planungsträgern bei der Gestaltung und Durchführung öffentlich-rechtlicher Planungen, z. B. im Zusammenhang mit Bauleitplänen und Plan-feststellungsverfahren
  • Beratung von Behörden und Verwaltungsträgern bei der Vorbereitung und der Durchführung genehmigungsrechtlicher Verfahren, etwa auf dem Gebiet des öffentlichen Bau-, Umwelt-, Abfall- oder Gewerberechts.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung bei der Durchsetzung ordnungsrechtlichen Maßnahmen (wie Stillegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen, Entzug von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen)
ANSPRECHPARTNER
DR. NORBERT REUBER
Dr. Norbert Reuber
RECHTSANWALT . PARTNER
Alexander Thesling
Alexander Thesling
RECHTSANWALT
Marvin Klein . Rechtsanwalt
Marvin Klein
RECHTSANWALT