Im Bereich des Verwaltungsrechts für Unternehmen deckt unsere Partnerschaft das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen rund um die Gründung, den Betrieb und die Übertragung von Unternehmen ab. Indem wir private Investoren und Unternehmen bei der Erteilung der für ihren Betrieb erforderlichen Konzessionen, Genehmigungen und Planfeststellungen – wie etwa Baugenehmigungen, BImSch-Genehmigungen, wasserrechtlicher Genehmigungen sowie abfall- und (sonstiger) umweltrechtlicher Genehmigungen – außergerichtlich beraten und frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Verhandlung treten sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Genehmigungserteilungen vertreten, helfen wir Investoren und Un-ternehmen bei einer zügigen Realisierung des Vorhabens und verschaffen ihnen Rechtssicherheit. Daneben bieten wir auch eine umfassende außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Gewährung von Zuwendungen und Fördermitteln, Durchsetzung von Subventionsleistungen, der vertraglichen Regelung benachbarter Nutzungen (z. B. in Nachbarschaftsvereinbarungen) und im Zusammenhang mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen – wie Stillegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen, Entzug von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen – an. Hierbei verfügen wir auch bei fachübergreifenden Fragestellungen, wie etwa denen des privaten Bau- und Grundstücksrechts oder des privaten Unternehmensrechts, über spezialisierte Berater und können unseren Mandanten eine fachübergreifende Beratung und Vertretung bieten.
- Beratung von Unternehmen und privaten Vorhabenträgern bei der Vorbereitung und der Durchführung genehmigungsrechtlicher Verfahren oder Planfeststellungsverfahren, etwa auf dem Gebiet des Umwelt-, Abfall- oder Gewerberechts.
- Beratung und Begleitung von Unternehmen und privaten Vorhabenträgern beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Nachbarschaftsvereinbarungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Beratung bei der Abwehr ordnungsrechtlichen Maßnahmen (wie Stillegungsverfügungen, Nutzungsuntersagungen, Entzug von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen)
- Prüfung von öffentlich-rechtlichen Risiken im Rahmen von Due Diligences.