Erbbaurechte verschaffen die Möglichkeit, günstig Immobilien zu erwerben und zu nutzen. Dem Erbbaurechtsgeber bieten sie den Vorteil dauerhafter und regelmäßiger Einnahmen sowie des Einflusses auf die Nutzung des
Grundstücks im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages. Erbbaurechte sind daher oft interessante, aber komplexe Varianten der Gestaltung von Grundstücksnutzungen. Oftmals werden Erbbaurechte von öffentlichen oder kirchlichen Grundstückseigentümern begründet.
Viele Erbbaurechte wurden und werden zur Begründung von Wohneigentum eingeräumt. Darüber hinaus bieten sie aber auch weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten für andere Eigentümer und andere, insbesondere gewerbliche Nutzungsarten. Vielfältige Rechtsfragen stellen sich bei der Begründung von Erbbaurechten, aber auch vor allem im Zusammenhang mit Nutzungsänderungen oder der Anpassung von Erbbauzinsen.
Wir beraten unsere Mandanten zu allen Fragen im Zusammenhang mit Erbbaurechten. Dies gilt gerade auch für die Gestaltung von Immobilienprojekten, für die die Begründung eines Erbbaurechts in Frage kommt. Unser Know-how erstreckt sich außerdem auf die vielfältigen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den bestehenden und üblicherweise sehr lang laufenden Erbbaurechten stellen können.
Unsere Mandanten sind institutionelle und private Investoren, Family
Offices, Projektentwickler, Bauträger, Insolvenzverwalter sowie private Eigentümer und Erwerber von Erbbaurechten.
- Beratung bei der rechtlichen Gestaltung von Erbbaurechten
- Berücksichtigung der Besonderheiten von Erbbaurechten in Immobi–
lienprojekten und -transaktionen -
Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen aus Eigen–
tümer- und Erwerbersicht - Klärung von Rechtsfragen in laufenden Erbbaurechten, u. a. wegen
Nutzungsänderungen, Erbbauzinsen, Heimfall - Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitfäl–
len aus Erbbaurechten