Projektentwicklungen für Immobilien werfen frühzeitig eine Vielzahl von Rechtsfragen aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten auf. Wir bieten Grundstückeigentümern und Projektentwicklern eine Rund-um-Begleitung bei allen anstehenden Rechtsfragen an.
Am Anfang steht oftmals die Klärung des bestehenden Baurechts (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) mit der vorhandenen Genehmigungslage, den Nachbarsituation, bestehenden Mietverhältnissen und etwaigen dinglichen Beschränkungen wie Leitungsrechten, Dienstbarkeiten oder Baulasten. Für viele Projektierungen muss Baurecht erst geschaffen werden. Hierzu ist die Änderung oder Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, ggf. als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan. Wenn Baurecht besteht oder geschaffen ist, ist das Baugenehmigungsverfahren zu begleiten. Mitunter sind nachbarrechtliche Fragestellungen zu klären und Nachbarvereinbarungen zu verhandeln und abzuschließen.
Zu allem sind umfangreiche Planungsleistungen an Architekten und Fachingenieure zu vergeben und Planungsverträge zu gestalten. Bevor gebaut werden kann, müssen Unternehmer beauftragt werden. Hierzu ist zwischen einer Gesamtvergabe an Total- oder Generalunternehmer, einer Vergabe in Gewerkegruppen oder einer Einzelvergabe zu entscheiden. Die jeweiligen Bauverträge sind zu gestalten und zu verhandeln.
Maßgeblich für die Vertragsgestaltungen sind vor allem die Projektziele, aber auch die eigene Organisation des Auftraggebers und die Besonderheiten des Projekts. Erfahrungsgemäß klären Verträge, die dem Projekt angemessen gestaltet und vorausschauend entwickelt wurde, die meisten Rechtsfragen schon vorab. Dennoch können bei jedem Bauvorhaben rechtliche Fragestellungen zur Ausführung der Bau- und Planungsleistungen entstehen. Hier ist die enge und zeitnahe Begleitung des Projekts besonders wichtig. Ggf. sind zudem frühzeitig Mietverträge zu verhandeln und Mieteranforderungen bereits in der Planung zu berücksichtigen.
Ein Immobilienprojekt endet nicht mit der Abnahme und der Übergabe an den Nutzer oder Mieter. Soweit während der Gewährleistungszeit Mängel der Bau- oder Planungsleistungen auftreten, sind diesbezügliche Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Unsere Partnerschaft deckt das gesamte Spektrum der mit der Gestaltung und Durchführung von Projektentwicklungen verbundenen juristischen Dienstleistungen, sei es zu Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, des Grundstücksrechts, des Steuerrechts, des Architekten- und Ingenieurrechts, des privaten Baurechts oder des gewerblichen oder privaten Mietrechts. Wir können einen Rund-um-Service für Projektentwicklungen anbieten. Dies ist eine der Spezialitäten unserer Partnerschaft.
Unsere Mandanten sind Projektentwickler, institutionelle und private Investoren, Family Offices, Bauträger, Planer, aber auch öffentliche Auftraggeber.
- Beratung bei der marktkonformen rechtlichen Gestaltung von Projektentwicklungen
- Prüfung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Vorfragen
- Gestaltung von Bebauungsplanaufstellungsverfahren, Begleitung bei der Durchführung solcher Verfahren
- Klärung nachbarrechtlicher Fragestellungen, Verhandlung von Nachbarvereinbarungen
- Gestaltung und Verhandlung von Planer- und Bauverträgen
- Steuerliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Immobilienprojekten
- Gestaltung und Beratung beim Abschluss von gewerblichen und privaten Mietverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Abwicklung von Bau- und Planerverträgen
- Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitfällen aus Projektentwicklungen