Die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand ist einem strikten Reglement unterworfen, und zwar sowohl oberhalb der Schwellenwerte für EU-weite Vergaben (zurzeit in der Regel bei Bauaufträgen EUR 5,538 Mio. und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen EUR 221.000) als auch – auf haushaltsrechtlicher Grundlage – unterhalb dieser Schwellenwerte. Welche Aufträge im Einzelnen dem Vergaberecht unterworfen sind, wird mitunter streitig diskutiert. Die rechtskonforme Gestaltung von Vergabeverfahren gewinnt für öffentliche Auftraggeber eine zunehmende Bedeutung, dabei wird das Vergaberecht aber durch die rege Aktivität des Gesetz- und Verordnungsgebers sowie durch eine Vielzahl von Entscheidungen der Rechtsprechung unübersichtlicher.
Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der vergaberechtskonformen Gestaltung von Vergabeverfahren. Bis hin zum „Full Service“ können wir Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren unterstützen. Die Rückkopplung mit unseren Spezialisten in den juristischen Fachgebieten, etwa für Bau, Planung, Vermietung, Lieferung, EDV und IT, ermöglicht uns die fachbezogene qualifizierte Gestaltung von Vergabeverfahren. Gerade durch unsere starke verwaltungsrechtliche Praxis sind uns die Anforderungen und Bedürfnisse öffentlicher Auftraggeber bestens vertraut. Die wissenschaftliche Begleitung und Fundierung unserer Tätigkeit im Vergaberecht haben für uns große Bedeutung.
- VVergaberechtliche Gestaltung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
- Abwicklung von Vergabeverfahren bis hin zum „Full Service“
- Koordination zwischen Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung in allen maßgeblichen Fachgebieten, z. B. Bau, Planung, Vermietung, Lieferung, EDV und IT
- Vertretung in vergaberechtlichen Streitverfahren