Das Recht der Informationstechnologie, kurz IT-Recht, wird oft als „Querschnittsmaterie” bezeichnet. Denn ein eigenständiges „IT-Gesetz“ gibt es nicht. Vielmehr betrifft das IT Recht eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Rechtsbereiche.
Einer dieser Bereiche, der spätestens seit dem Wirksamwerden der DSGVO nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Internets zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist das Datenschutzrecht. Die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO gehört heute zu einer der wichtigen Fragen im Unternehmensalltag.
Im Bereich „IT und Datenschutz“ sind wir sowohl für private Unternehmen als auch für Unternehmen der öffentlichen Hand tätig.
Dabei umfasst unser Leistungsspektrum alle relevanten Bereiche des IT-Rechts: angefangen bei der Erarbeitung und Gestaltung von IT-Verträgen, über die Betreuung ganzer IT Projekte, bis hin zur Beratung in sämtlichen Fragen des Internet- und Domainrechts.
Schließlich bildet das Datenschutzrecht (nicht nur online, sondern auch offline) zwischenzeitlich einen eigenständigen, weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Aufgrund des im Bereich „IT und Datenschutz“ bestehenden Bezugs zu vielen angrenzenden Rechtsgebieten legen wir insbesondere hier großen Wert auf einen interdisziplinären Beratungsansatz. Wir verfügen über entsprechende Experten in den relevanten Rechtsgebieten. Unsere Mandantinnen und Mandanten profitieren daher von einem, stets auf ihren individuellen Bedarf zugeschnittenen, Spezialistenteam.
Im Einzelnen umfasst unser Beratungsangebot im Bereich IT und Datenschutz die folgenden Themen: