Ein „Domainrecht“ im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Vielmehr stellt das Domainrecht – wie auch das IT-Recht selbst – eine Querschnittsmaterie dar, die insbesondere über das Marken- und Wettbewerbsrecht sowie über die zivilrechtlichen Bestimmungen zum Namensrecht geregelt wird.
Dabei werden unter den Begriff des Domainrechts alle Fragen und Probleme rund um die „Domain“ gefasst. So zählen z.B. Fragen zur Registrierung und Übertragung von Domains genauso zum Domainrecht, wie Probleme beim Providerwechsel. Einen weiteren, wichtigen Bereich stellen Kollisionen von Domains mit anderen Kennzeichenrechten dar (wie etwa Marken oder Firmennamen) und die Frage, wer in einem solchen Fall von wem ein Unterlassen oder gar die Löschung des Kennzeichenrechts oder der Domain verlangen kann.
Aufgrund entsprechender Fachanwaltschaft verfügen wir im Domainrecht über fundierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen. Zu unseren Mandanten und Mandantinnen zählen Startups genauso wie mittelständische und international agierende Unternehmen.
- Beratung bei der Auswahl von Domainnamen und beim Aufbau geeigneter Domainportfolios
- Recherchen zum Schutz des Domainnamens und zur Vermeidung von Kollisionen (marken- und namensrechtliche Absicherung)
- Domainüberwachungen
- Rechtliche Gestaltung von Verträgen, wie z.B. Domain-Kauf- oder Domain-Sharing-Verträge
- Beratung und Vertretung im Fall von Dispute Anträgen oder Abmahnungen sowie im Rahmen außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren (z.B. UDRP, ADR, URS)
- Gerichtliche Vertretung in einstweiligen Verfügungs- und gerichtlichen Verletzungsserfahren