Wir wissen, dass die Problemlösung im Arbeitsrecht neben exzellentem fachlichen Know-how auch ein hohes Maß an Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Einfühlungsvermögen, taktisches Geschick und vor allem Erfahrung voraussetzt. Deshalb beraten und vertreten wir unsere Mandanten durch sehr erfahrene Spezialisten. Diese Erfahrung gewinnen wir insbesondere auch aus unserer umfangreichen Tätigkeit vor Arbeitsgerichten und Einigungsstellen. Von dieser Verhandlungs- und Prozesspraxis profitieren unsere Beratungskonzepte. Denn so gewährleisten wir, dass die konsequente Verfolgung Ihrer Ziele und die Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen nicht nur Theorie bleibt.
Zu unseren Mandanten zählen unter anderem Körperschaften wie Kreise, Städte und Kommunen, Krankenhäuser und Krankenhauskonzerne, Verbände und Vereine.
- Individual- und Kollektivarbeitsrecht im öffentlichen Dienst
- Gestaltung von Verträgen und Dienstvereinbarungen
- Restrukturierung und Sanierung
- Kirchliches Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht im Krankenhaus