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WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT (WEG)
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT (WEG)

Gerade im städtischen Bereich ist das Wohnungseigentum stark verbreitet. Es ist hier vielfach die einzige Möglichkeit, Eigentum zu Wohnzwecken zu erwerben. Wir begleiten und beraten Sie bei allen Fragestellungen, die im Rahmen der Planung, der Errichtung, der Aufteilung und des Erwerbes des Wohnungseigentums auftreten können. Nach dem Erwerb der Begründung von Wohnungseigentum helfen wir frühzeitig, sich anbahnende oder bereits entstandene Konflikte im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder mit dem Verwalter zu lösen.

Zunehmend kommt es darüber hinaus, bedingt durch eine fehlende Realteilbarkeit von Grundstücken auch im gewerblichen Bereich immer mehr zur Bildung von Sondereigentumseinheiten. In diesem Bereich beraten wir Sondereigentümer und Sondereigentümergemeinschaften. Gerade hier haben wir die Möglichkeit unser umfassendes immobilienrechtliches Knowhow einzubringen.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung bei der Erstellung und Gestaltung von Teilungserklärungen sowie Gemeinschaftsordnungen
  • Beratung bei der Erstellung, dem Abschluss und der Beendigung von Verwalterverträgen
  • Beratung im Vorfeld der Beschlussfassung und der Eigentümerversammlung
  • Hilfe bei der Beschlussformulierung
  • Führung von Prozessen der Wohnungseigentümer untereinander
  • Führen von Anfechtungsklagen
  • Beratung bei der Auflösung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
ANSPRECHPARTNER
MICHAEL SCHU
Michael Schu
RECHTSANWALT . PARTNER