Strafrecht ist zu einem nahezu allumfassenden Mittel staatlicher Reglementierung und Steuerung geworden. Mehr und mehr Bereiche des Wirtschaftslebens werden strafrechtlich durchdrungen. Strafrecht und auch das Ordnungswidrigkeitenrecht bedrohen nicht mehr nur den Unternehmer, auch die Unternehmen sind über Kontenarrestierungen, Abschöpfungsmaßnahmen oder – teilweise existenzvernichtende – Unternehmensgeldbußen bedroht.
Diese Risiken haben zu dem Phänomen der Compliance geführt, also einer präventiven Beratung zur Vermeidung von Straftaten. Diese wird zur Vermeidung der Strafbarkeit und der Haftung des Managements immer wichtiger; wir haben hier auch die Schnittstellen zur D&O-Versicherung im Blick.
Aber nicht alles lässt sich durch Prävention vermeiden. Wir weichen auch dann nicht von Ihrer Seite, wenn Ihnen oder dem Unternehmen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Sofern wir nicht wie im Steuerstrafrecht durch Selbstanzeige – noch eine Strafbefreiung ermöglichen können, begleiten wir Sie durch das Strafverfahren und nehmen Ihre Interessen sowohl gegenüber den Ermittlungsbehörden – insbes. Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Polizei, Finanzkontrolle Schwarzarbeit – wie auch gegenüber den Gerichten war.
Dies mit umso mehr Engagement als man manchmal den Eindruck hat, dass einzelne Manager (nur) deswegen verstärkt verfolgt werden, weil auf diese Weise spektakuläre Geldbußen gegen das Unternehmen verhängt oder Entschädigungszahlungen einer D&O-Versicherung ausgelöst werden können.
Angesichts dieser immer komplexer werdenden Rechtswirklichkeit bedarf es bei der Verteidigung der Spezialisierung. Daher publizieren unsere Berater zum Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht und bilden seit vielen Jahren Rechtsanwälte zu den Themenkomplexen Compliance, D&O und Steuerstrafrecht aus. Daraus erwächst eine eigene Kernkompetenz und das Wissen nebst Übung, in Spezialbereichen mit spezialisierten Dritten zusammen zu arbeiten; in komplexen Strafverfahren ist Verteidigung Teamarbeit!
Zur Teamarbeit zählt auch die Organisation von Sockelverteidigungen zur optimalen Vertretung bei einer Vielzahl von Beschuldigten. So etwa wenn in einem Unternehmen viele Mitarbeitern und Managern der Begehung von Straftaten verdächtigt werden.
In unserer Kanzlei stellt das Strafrecht auf diese Weise einen integralen Bestandteil der Betreuung von Unternehmern und Unternehmen dar.
- Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht
- Arbeitsstrafrecht
- Exportdelikte, insbesondere Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
- Gutachtenerstellung zu wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen
- Insiderdelikte, Kapitalmarktstrafsachen
- Insolvenzverschleppung und Bankrottdelikte
- Korruption
- Unternehmensvertretung
- Untreue
- Umweltdelikte
- Urheberrechtsdelikte
- Wettbewerbsstrafrecht
- Managerhaftung und D&O
- Medizin- und Arztstrafrecht
- Präventionsberatung (Compliance)
- Steuerstrafrecht, Bilanzverstöße
- Gutachtenerstellung zu steuer(straf)rechtlichen Fragen
- Selbstanzeigeberatung
- Steuerstreitverfahren und tatsächliche Verständigung
- Verteidigung bei Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung
- Zolldelikte