Beratung bei Bauverträgen und bei der Geltendmachung von Werklohnansprüchen ist häufig komplex. Ob Verträge über einzelne Handwerkerleistungen, Bauträgerverträge, Generalübernehmer- oder Generalunternehmerverträge, das neue Bauvertragsrecht erfasst eine Vielzahl von Vertragstypen. Immer mehr rückt heutzutage auch der Schutz der Verbraucher in den Fokus.
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Werklohnansprüchen aus Bauverträgen ist häufig schon der Umfang der vereinbarten Leistungen ebenso streitig wie die erbrachten Arbeiten und die Höhe der zu zahlenden Vergütung.
Wir bieten eine umfassende Beratung im Rahmen des Abschlusses von Bauverträgen ebenso wie eine Begleitung bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen oder der Abwehr von unberechtigten Forderungen.
- Rechtliche Beratung zu Bauverträgen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnansprüchen
- Vertretung bei Prozessen
- Vertretung bei Schlichtung und Schiedsverfahren sowie Mediation