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VERTRETUNG VOR DEN FINANZGERICHTEN UND DEM BUNDESGERICHTSHOF
VERTRETUNG VOR DEN FINANZGERICHTEN UND DEM BUNDESGERICHTSHOF

Das Steuerrecht ist zentraler Bestandteil der Unternehmensplanung. Unsere auf das Steuerrecht spezialisierten Anwälte beraten in allen nationalen und internationalen Belangen des Steuerrechts einschließlich der Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht. Dabei beschränken wir uns auf eine projektbegleitende Beratung, die laufende Steuerberatung übernehmen wir nicht.

Wir gründen oder übertragen Gesellschaften jeder Rechtsform, gestalten die Unternehmensnachfolge und beraten bei Investitionsentscheidungen, z.B. in Immobilien.

Die Vertretung unserer Mandanten im Streitfall verstehen wir als Kern anwaltlicher Tätigkeit. Sollte eine einvernehmliche Regelung oder auch tatsächliche Verständigung im Rahmen des Steuerverfahrens oder der Betriebsprüfung nicht möglich sein, streiten wir für ihr Recht. Wir vertreten Sie sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch beim Finanzgerichten und – wenn es sein muss – bis hinaus zum Bundesfinanzhof.

Wir weichen auch dann nicht von Ihrer Seite, wenn Ihnen oder dem Unternehmen eine Steuerhinterziehung vorgeworfen wird. In diesen Fällen gilt unser Augenmerk zunächst der Frage, ob noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist. Ist sie es nicht, begleiten wir Sie durch das Steuerstrafverfahren und nehmen Ihre Interessen sowohl gegenüber der Steuerfahndung wie auch gegenüber den Finanz- und Strafgerichten war.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Einlegung von Einsprüche
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Klage vor den Finanzgerichten
  • Revision vor dem Bundesfinanzhof
  • Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof
  • Vertretung gegenüber den Straf- und Bußgeldsachenstellen
  • Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft
  • Vertretung vor den Strafgerichten
  • Vertretung vor den Finanzämtern und in Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesgerichtshof
  • Steuerstrafrechtliche Vertretung vor den Finanzämtern, in Betriebsprüfungen, gegenüber der Staatsanwaltschaft und den Finanz- und Strafgerichten
  • Selbstanzeigeberatung
ANSPRECHPARTNER
DR. FRANK HEERSPINK
Dr. Frank Heerspink
RECHTSANWALT . PARTNER
Lutz Schade . Rechtsanwalt . Partner
Lutz Schade
RECHTSANWALT . PARTNER