Selten gibt es Bauvorhaben, bei deren Erstellung keine Mängel, Bauverzögerungen oder sonstige Konflikte auftreten. Deshalb spielt die Frage, wer hierfür verantwortlich ist, eine große Rolle. Die Vielzahl der am Bau beteiligten Unternehmen und Personen und das komplexe Ineinandergreifen von Planung und Ausführung der verschiedenen Gewerke macht es häufig nicht einfach, dies festzustellen und auch die Verantwortlichkeit untereinander zu klären. Die Prüfung der Frage des Versicherungsschutzes über allgemeine Haftpflichtversicherungen, projektbezogene Einzelversicherungen oder Poolversicherungen ist daher von großer Bedeutung. Das Wissen über Bauabläufe und technische Fragen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dem baurechtlichen Bereich hilft uns, Sie insoweit kompetent zu beraten und die wichtigen Fragen zu klären:
Welche Haftung besteht, welche Haftungsbegrenzung ist gegeben, welche Versicherungen mit welchem Leistungsumfang sind vorhanden und welche Regress- und Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber anderen am Bau Beteiligten bestehen? Letzteres ist insbesondere von erheblicher Bedeutung für Versicherungen, soweit sie für eingetretene Schäden aufzukommen haben oder bereits aufgekommen sind.
- Klären der Verantwortlichkeiten und bestehende Eintrittspflichten bei aufgetretenen Mängeln oder Ansprüchen aus Bauverzögerung
- Beratung zu und Durchführung von Regressprozessen auch gegenüber anderen am Bau Beteiligten
- Beratung zu Rechtsfragen bezüglich Versicherungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Immobilien