Die Teilnahme am Straßenverkehr ist riskant, sowohl rein tatsächlich als auch rechtlich.
Betroffen sind neben dem einzelnen Verkehrsteilnehmer auch Unternehmen, die ihren Fuhrpark managen oder die speziellen Anforderungen des Transportgewerbes gerecht werden müssen.
Die Kontrolldichte durch Polizei- und Ordnungsbehörden ist erheblich, so dass auch gewissenhafte Verkehrsteilnehmer und Unternehmer in die Situation geraten können, mit einem Bußgeld- oder gar Straftatbestand konfrontiert zu werden.
Für den einzelnen Verkehrsteilnehmer drohen Geldbußen, die Eintragung von Punkten in Flensburg (Fahrerlaubnisregister; früher: Verkehrszentralregister) und sogar der Verlust des Führerscheins.
Auch der Arbeitgeber des Fahrers/ das Unternehmen kann für Verkehrsverstöße der Mitarbeiter belangt werden. Es drohen neben der Geldbuße die Abschöpfung von unternehmerischen Gewinnen und der Verlust der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit.
Wir stehen den Fahrern wie auch den Unternehmen mit Rat und Tat bei der Abwehr von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Seite und vertreten Sie auch, wenn das Straßenverkehrsamt Ihnen den Führerschein entziehen will.
Die Abwicklung von Unfallschäden übernehmen wir regelmäßig nur im Auftrage von Versicherungen oder im Rahmen der Betreuung von Fuhrparks.
- Vertretung gegenüber der Polizei
- Vertretung gegenüber den Ordnungsbehörden
- Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft
- Vertretung gegenüber den Strafgericht
- Vertretung gegenüber den Straßenverkehrsbehörden
- Vertretung vor den Verwaltungsgerichten