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VERGABE VON ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN
VERGABE VON ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen einschließlich der Projektma-
nagement- und Projektsteuerungsleistungen steht regelmäßig am Anfang eines öffentlichen Bauvorhabens. EU-weite Vergabe sind erforderlich, wenn der Schwellenwert von aktuell EUR 215.000 überschritten wird. Dabei wird der Schwellenwert mit
unter nicht auf den Auftragswert des zu vergebenden Planungsauftrages, sondern
auf die Gesamtheit von Planungsleistungen bezogen. Auch bei Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte sind öffentliche Auftraggeber an haushaltsrechtliche Vergabebestimmungen gebunden. Bei dafür geeigneten und insbesondere prominenten Bauprojekten kann sich auch die Frage stellen, ob ein Planungswettbewerb in das
Vergabeverfahren integriert werden kann. Vielfältige vergaberechtliche Fragen stellen sich darüber hinaus, wenn Planungsaufträge im Zuge einer Baumaßnahme geändert oder erweitert werden müssen.
Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der vergaberechtskonformen Gestaltung von
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Projektmanagement-, Projektsteuerungs-,
Architekten- und Ingenieurleistungen. Bis hin zum „Full Service“ können wir Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren unterstützen. Die vollständige Abwicklung des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform nach den Erfordernissen
der E-Vergabe können wir vornehmen. Selbstverständlich unterstützen wir Auftraggeber auch bei der Gestaltung und Durchführung von Planungswettbewerben. Bieter beraten und vertreten wir bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Die Rückkopplung
mit unseren Spezialisten in den juristischen Fachgebieten, insbesondere für Bau und
Planung, ermöglicht uns die fachbezogene qualifizierte Gestaltung von Vergabeverfahren. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens können wir im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung bei allen Fragen der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen unterstützen. Die wissenschaftliche Begleitung und Fundierung unserer Tätigkeit hat für uns große Bedeutung.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Vergaberechtliche Gestaltung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Projektmanagement-, Projektsteuerungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für öffentliche Auftraggeber
  • Abwicklung von Vergabeverfahren bis hin zum „Full Service“
  • Beratung bei der Gestaltung und Durchführung von Planungswettbewerben
  • Koordination zwischen Vergabeverfahren und Vertragsgestaltung in den maßgeblichen Fachgebieten, insbesondere Bau und Planung
  • Beratung und Vertretung von Bietern zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Vergabeverfahren
  • Baubegleitende Rechtsberatung nach Abschluss des Vergabeverfahrens zu Architekten- und Ingenieurverträgen
ANSPRECHPARTNER
DR. FRANK HEERSPINK
Dr. Frank Heerspink
RECHTSANWALT . PARTNER
Lutz Schade . Rechtsanwalt . Partner
Lutz Schade
RECHTSANWALT . PARTNER