Im Bereich des Urheberrechts verfügen wir neben besonderen Fachkenntnissen und einer langjährigen Erfahrung insbesondere auch über vertiefte Kenntnisse der Branchen und ihrer Gepflogenheiten. Wir kennen daher die spezifischen Anforderungen der kreativ Schaffenden als auch der Verwerter kreativer Leistungen. Dies ermöglicht es uns, über den Tellerrand hinauszublicken und so nachhaltige und insbesondere auch wertschaffende Lösungen für unsere Mandantinnen und Mandanten zu entwickeln.
Ein weiterer besonderer Vorteil unseres Leistungsangebots liegt in der Vernetzung mit unseren Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen, relevanten Rechtsgebieten, die bei Bedarf eingebunden werden können, z. B. in Fragen des Vertragsrechts, des Gesellschafts- und Steuerrechts, des Arbeits-/Dienstvertragsrechts einschließlich der sozialen Absicherung etc.
Aufgrund dieses interdisziplinären Vorgehens bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten eine integrierte und umfassende Beratung.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt zudem im Architektenurheberrecht. Als eine der wenigen Kanzleien ist unsere Partnerschaft sowohl auf dem Gebiet des Urheberrechts als auch des Bau- und Architektenrechts originär tätig. Deswegen können wir notwendige Spezial- und Branchenkenntnisse aus diesen beiden Bereichen zusammenführen und unseren Mandantinnen und Mandanten einen erheblichen Mehrwert in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung bieten.
- Rechtsberatung in Bezug auf den Schutz, die Nutzung und Verwertung von urheberrechtlich geschützten Inhalten und Werken
- Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von urheberrechtlichen Nutzungs- und Lizenzverträgen
- Betreuung von Streitigkeiten mit Verwertungsgesellschaften (VG Bild Kunst, VG Wort, GEMA / GVL)
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (z. B. Unterlassungs-, Lizenz- und Schadensersatzansprüche); außergerichtlich in Form von Abmahnungen und Schutzschriften sowie gerichtlich im Wege des einstweiligen Verfügungs- oder des Klageverfahrens.