Wer verantwortungsbewusst sein Vermögen verwalten und gestalten will, muss sich auch rechtzeitig um die Gestaltung der Nachfolgeplanung kümmern. Die Überleitung von betrieblichem und privatem Vermögen auf die nächste Generation durch Zuwendungen zu Lebzeiten oder im Wege der Erbfolge ist ein komplexer Vorgang, der nicht nur juristische und steuerliche Kompetenz verlangt, sondern auch Sensibilität auf die Besonderheiten des Falls und die persönlichen Belange aller Betroffenen einzugehen.
Neben der Errichtung von Testamenten und Zuwendungen zu Lebzeiten stellt der Aufbau einer Familiengesellschaft ein wichtiges Gestaltungsinstrument zur Übertragung von Vermögenswerten auf die nachfolgenden Generationen dar. Die Familiengesellschaft bietet eine sichere Möglichkeit, das Familienvermögen vor der Zerschlagung zu schützen und dem Vermögensinhaber die Möglichkeit zu eröffnen, durch gesellschaftsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten eine größtmögliche Vermögenskontrolle auszuüben.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen können wir Ihnen als kompetente Berater dabei helfen, eine für Ihre Wünsche und Bedürfnisse maßgerechte Vorsorgeregelung zu treffen.
Wer als Stifter nach einer Möglichkeit sucht, nach eigenen Vorstellungen Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen und die Absicht hat, mit seinem Vermögen über die Spanne des eigenen Lebens hinaus ein bestimmtes Ziel zu verwirklichen, kann durch uns hinsichtlich der Beratung und Gestaltung von Stiftungen, nicht selbstständigen Stiftungen und zweckgebundenen Zuwendungen an bereits bestehende Stiftungen kompetent und umfassend beraten werden. Die in unserem Haus tätigen Berater engagieren sich insoweit nicht nur beruflich, sondern auch im erheblichen Umfang privat und ehrenamtlich in zahlreichen bereits bestehenden Stiftungen.
- Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Unternehmervorsorgevollmacht/Unternehmertestament
- Beratung beim Unternehmensverkauf als Nachfolgelösung
- Errichtung von Stiftungen