Scroll Top
SCHORNSTEINFEGERRECHT
SCHORNSTEINFEGERRECHT

Seit Jahrzehnten gehört das Schornsteinfegerwesen zu unseren Spezialgebieten im Verwaltungsrecht. Hier stellen sich vielfältige sehr spezifische Rechtsfragen, oft mit Bezug zum Verfassungsrecht, etwa zur Freiheit der Berufsausübung sowohl der Schornsteinfegerbetriebe als auch der angestellten Schornsteinfegergesellen und -meister, oder zur Gewährleistung der Feuersicherheit sowie zum Europarecht, etwa hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU. Auch nach Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) und der damit verbundenen Öffnung für den freien Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen bleibt insbesondere die Vergabe und Einteilung von Kehrbezirken sowie die rechtmäßige und sachgerechte Gestaltung der Auswahlverfahren ein maßgeblicher Streitpunkt im Schornsteinfegerrecht.

Zu unseren Mandanten im Schornsteinfegerwesen gehören sowohl Verbände als auch Schornsteinfegerbetriebe, deren Wettbewerber und Angehörige des Schornsteinfegerhandwerks (Schornsteinfegermeister und -gesellen).

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung und Unterstützung von Verbänden des Schornsteinfegerwesens
  • Gutachterliche Prüfung spezifischer Rechtsfragen des Schornsteinfegerwesens, auch mit verfassungs- oder europarechtlichem Bezug
  • Außergerichtliche und gerichtliche Begleitung, z. B. bei der Einteilung und Vergabe von Kehrbezirken (Konkurrentenklagen)
ANSPRECHPARTNER
DR. NORBERT REUBER
Dr. Norbert Reuber
RECHTSANWALT . PARTNER