Gerät ein Unternehmen in stürmische See ist es für Manager unerlässlich, eine insolvenzfeste Sanierungslösung zu finden oder rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen.
Aus unserer langjährigen Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern sind wir mit den Besonderheiten und Unwägbarkeiten in der Phase vor aber auch während der Insolvenz bestens vertraut und sprechen die Sprache der Verwalter.
Im eröffneten Insolvenzverfahren beraten wir Insolvenzverwalter bei Haftungs- und Anfechtungsfragen, Investorenlösungen (z.B. „übertragende Sanierung“) sowie der optimalen Verwertung der Insolvenzmasse (Immobilien, bewegliche Sachen, Immaterialgüterrechte). Gläubigern zeigen wir auf, ob und inwieweit ihre Forderungen trotz der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch realisierbar sind.
Wir weichen auch dann nicht von Ihrer Seite, wenn Ihnen die Staatsanwaltschaft vorwerfen sollte, dass Sie als Geschäftsführer oder Vorstand den Insolvenzantrag zu spät gestellt oder anderweitige Insolvenzdelikte begangen hätten. Ein diesbezügliches strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder auch eine Hauptverhandlung stehen wir gemeinsam durch.
- Beratung in der Unternehmenskrise
- Beratung von Gläubigern, Schuldnern und Insolvenzverwaltern zu insolvenzrechtlichen Fragen (Insolvenzanfechtung, Sicherungsrechte)
- Begleitung von Unternehmenskäufen/-verkäufen aus der Insolvenz
- Beratung und Vertretung von Managern gegen die persönliche Haftung und im Strafverfahren.