Das private Baurecht ist ein breit gefächertes Gebiet. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauvorhaben. Kaum ein Bauvorhaben wird ohne Streitigkeiten unter den am Bau Beteiligten abgewickelt. Eine rechtzeitige und umfassende Beratung und Begleitung in Rechtsfragen kann das Streitpotenzial frühzeitig verhindern oder zumindest reduzieren. Gute Verträge mit und unter den am Bau Beteiligten tragen ebenso dazu bei wie schnelle und kompetente Hilfe in Konfliktfällen. Im Bereich des privaten Baurechts deckt unsere Partnerschaft das gesamte Spektrum der möglichen Fallgestaltungen ab und bietet eine umfassende sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Vertretung und Beratung durch langjährig erfahrene Kollegen. Der besondere Vorteil besteht dabei in dem hohen Grad der Spezialisierung unserer Rechtsanwälte sowie der standort- und bereichsübergreifenden Teamarbeit.
- Rechtliche Beratung zu Bauverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Mangelrechten und Schadensersatzansprüchen
- Verfolgung und Abwehr von Honorar- und Werklohnansprüchen
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Vertretung bei zivilen Baurechtsstreitigkeiten
- Vertretung bei Schlichtung und Schiedsverfahren sowie Mediation
- Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Schlichtungs- und Schiedsverfahren