Der „Gewerbliche Rechtsschutz“ umfasst insbesondere auch Patente und Gebrauchsmuster und darüber hinaus natürlich auch betriebliches Know-how. Aufgrund entsprechender Spezialisierung sowie der umfangreichen „forensischen Tätigkeit“ unseres Hauses verfügen wir in diesem Bereich über detaillierte Kenntnisse und eine langjährige Erfahrung sowohl in der Beratung als auch in der gerichtlichen Vertretung. Dabei liegt unser Schwerpunkt in der Betreuung mittelständischer Unternehmen und hier – neben der gerichtlichen Vertretung in Verletzungsfällen – insbesondere in der präventiven und budgetorientierten Erarbeitung von für den Mittelstand praktikablen und ganzheitlichen Strategien zum Schutz und zur Sicherung von Innovationen und Know-how. Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Erarbeitung von – oftmals international ausgerichteten – Vertragsgestaltungen.
Dabei greifen wir – soweit erforderlich – auf bewährte Kooperationen mit unterschiedlichen Patentanwaltskanzleien zurück. Dies ermöglicht es uns – unabhängig davon, ob Sie im Bereich Automotive, Pharma/Life Sciences, Consumer Products oder auf technischem Gebiet wie z. B. Mechanik und Maschinenbau, Prozesstechnik oder Medizinprodukte tätig sind – stets einen auf Ihr Anliegen spezialisierten Patentanwaltskollegen beizuziehen.
- Beratung und Erarbeitung von ganzheitlichen Sicherungskonzepten unter Einbeziehung tatsächlicher als auch rechtlicher Möglichkeiten und unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Vorgaben (wie z.B. vertraglicher Geheimhaltungsabreden und oder nachvertraglicher Kundenschutzabsprachen oder nachvertraglicher Wettbewerbsverbote)
- Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften (z.B. nach Wettbewerbsrecht oder Arbeitnehmererfindungsgesetz)
- Erarbeitung von Vertragsgestaltungen in den Bereichen Kooperation, Joint Ventures, Lizenzierung sowie Forschung und Entwicklung
- Begleitung von technologiegetriebenen Transaktionen im Rahmen von IP Due Diligence
- außergerichtliche Beratung und Vertretung in Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten sowie rechtsanwaltliche Vertretung in Patentverletzungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor den zuständigen Patentämtern und Gerichten