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PACHTRECHT
PACHTRECHT

Jeder ist betroffen!

Jedes Unternehmen befindet sich einmal in der Situation, ein Miet-/Pachtverhältnis als Vermieter oder Verpächter bzw. Mieter oder Pächter zu begründen. Wir unterstützen Sie dabei, ein für Ihre Unternehmenszwecke sachgerechtes, zeitlich begrenztes Nutzungskonzept zu entwickeln und zu begründen.

Unsere Unterstützung beginnt bei der Vertragsgestaltung und dauert über die Betreuung während des Pacht-(Miet-)verhältnisses bis zu dessen Beendigung und Abwicklung fort. Unsere Beratung ist hierbei praxisorientiert und bezieht vor allem auch die wirtschaftlichen Belange Ihres Unternehmens mit ein.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung bei der Wahl der richtigen Rechtsform für ein zeitlich begrenztes Nutzungskonzept
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung / Erstellung von Miet- und Pachtverträgen
  • Prüfung von Miet- und Pachtverträgen im Rahmen einer Buyer Due Diligence / Vendor Due Diligence / Erstellung ggf. erforderlicher Nachträge
  • Beratung während der Laufzeit des Mietverhältnisses: Mieterpflichten / Vermieterrechte
  • Beratung bei der Erstellung und Durchsetzung/Abwehr von Betriebskostenforderungen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Mietverhältnisses / Rückgabe des Mietobjektes
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Mietsicherheit
ANSPRECHPARTNER
Dr. Petra Christiansen-Geiss . Rechtsanwältin . Partnerin
Dr. Petra Christiansen-Geiss
RECHTSANWÄLTIN . PARTNERIN
MICHAEL SCHU
Michael Schu
RECHTSANWALT . PARTNER