In vielen Wirtschaftssektoren, aber auch bei gemeinwirtschaftlichen Betätigungen sowie in der Kommunalverwaltung und im Bereich der Hochschulen spielen Zuwendungen und Fördermittel eine gewichtige Rolle. Die Beantragung von Fördermitteln ist oft aufwendig. Die Gewährung von Zuwendungen erfordert mitunter Verhandlungen mit dem Zuwendungsgeber.
Viele zuwendungsrechtliche Fragestellungen entstehen zur zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel, zur Dauer der Zweckbindung, zur Erhöhung der Deckungsmittel oder zum Hinzutreten neuer Deckungsmittel.
Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden regelmäßig die ANBest (ANBest-I, ANBest-P oder ANBest-G). Danach sind u. a. vergaberechtliche Bestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen durch den Zuwendungsempfänger zu beachten. Verstöße können zur Nichtgewährung oder Rückforderung von Fördermitteln führen.
Zuwendungsrechtliche Auseinandersetzungen können in verwaltungsgerichtliche Verfahren münden. Wir beraten und vertreten sowohl Zuwendungsempfänger als auch Zuwendungsgeber in allen zuwendungsrechtlichen Fragen sowie bundesweit in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
- Beratung und Vertretung von Antragstellern bei der Beantragung von Fördermitteln
- Verhandlungen mit Zuwendungsgebern
- Prüfung und Beratung von Zuwendungsempfängern und Zuwendungsgebern in allen zuwendungsrechtlichen Fragen
- Vertretung von Zuwendungsempfängern und Zuwendungsgebern bundesweit in Verwaltungsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren