MÄNGELRECHT BAU / BAUTRÄGERRECHT
Kaum ein Bauvorhaben wird mangelfrei erstellt. Dementsprechend nimmt die Geltendmachung von Mängelrechten häufig bei der Abwicklung und Beendigung von Bauvorhaben einen weiten Raum ein. Wichtig ist, dass rechtzeitig Mängel festgestellt werden und die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchsetzung von Mängelrechten geschaffen werden. Hierbei begleiten wir sie. Gleiches gilt für die Abwehr unberechtigter Forderungen in diesem Bereich.
LEISTUNGSÜBERSICHT
- Begleitung bei der Feststellung von Mängeln
- Geltendmachung von Mängelrechten
- Vertretung in selbständigen Beweisverfahren
- Vertretung in Mangelhaftungsprozessen
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten und Abwicklung von Bauträgerverträgen als typengemischte Verträge (Kauf- und Werkvertragsrecht)
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