Das “Wettbewerbsrecht“ umfasst sowohl das Kartellrecht, die Frage nach dem “OB” des Wettbewerbs (geregelt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. für den Europäischen Binnenmarkt im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) und das Lauterkeitsrecht, die Frage nach dem “WIE” (geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)).
Das Kartellrecht stellt also sicher, dass ein Wettbewerb überhaupt stattfinden kann. Zentrale Regelungen sind beispielsweise das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, die Fusionskontrolle und das Vergaberecht. Dagegen bestimmt das Lauterkeitsrecht, wie dieser Wettbewerb ablaufen muss, damit er tatsächlich „fair“ ist. Das UWG regelt daher, wie sich die einzelnen Marktteilnehmer verhalten müssen, damit sich (z.B.) niemand mittels irreführender oder aggressiver Geschäftspraktiken unangemessene Vorteile verschafft.
Auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts decken wir das gesamte Spektrum möglicher Fallgestaltungen ab und bieten eine umfassende außergerichtliche Beratung als auch gerichtliche Vertretung an.
Wir helfen bei der Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Wettbewerbsklagen, gehen gegen unlautere Geschäftspraktiken Ihrer Mitbewerber vor und beraten bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbe- und Marketingmaßnahmen.
Dabei zeichnen sich unsere Beratungsleistungen im Bereich des Lauterkeitsrechts durch eine ausgeprägte Expertise auf dem Gebiet des klassischen Marketings aus, sowie durch vertiefte Branchenkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Energie, Bau und Immobilien, Pharma und Kosmetik.
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen unlauteren Wettbewerbs, auch in Eilverfahren
- Beratung bei Planung und Konzeption von Marketingkampagnen und Werbemaßnahmen
- Präventive Prüfung bereits bestehender Marketingkonzepte und Werbematerialien sowie ggf. Entwicklung rechtlich zulässiger Lösungsalternativen
- Überprüfung von Webseiten auf Einhaltung geltenden Rechts (Bestimmungen des UWG aber auch z.B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Telemediengesetzes (TMG) und/oder relevanter Nebengesetze, wie etwa die Preisangabenverordnung)
- Beratung zu branchenspezifischen Spezialgesetzen – wie z.B.: Heilmittelwerbegesetz, Arzneimittelgesetz, Lebensmittelgesetz oder Medizinproduktegesetz
- Beratung und Erarbeitung von Verträgen mit Werbebezug – wie z.B. Agentur- und Merchandisingverträge