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INTERNATIONALES BAURECHT
INTERNATIONALES BAURECHT

In zunehmendem Maße planen und bauen deutsche Firmen im Ausland und ausländische Firmen in Deutschland. Die Bauabwicklung im Ausland oder diejenige im Inland unter Beteiligung ausländischer Firmen weist häufig eine Vielzahl von Besonderheiten auf, sei es bei der Vertragsgestaltung, der Gründung von internationalen Joint Ventures, Sicherung von Forderungen oder der Finanzierung durch internationale Institutionen.

Auch die Bauproduktregelungen im Ausland sind häufig mit denen in Deutschland nicht vergleichbar.

Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Rahmen der Betreuung internationaler Projekte können unsere Anwälte Sie kompetent bei der Vertragsgestaltung und bei Streitigkeiten begleiten.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung bei der Vertragsgestaltung, u. a. auf Basis der FIDIC
  • Beratung im Zusammenhang mit Joint Venture
  • Begleitung bei internationalen Streitigkeiten außerprozessual und prozessual
ANSPRECHPARTNER
Lars Markmann . Rechtsanwalt
Lars Markmann
RECHTSANWALT
PROF. FRANK SIEGBURG
Prof. Frank Siegburg
RECHTSANWALT . PARTNER
Madeleine Schwan . Rechtsanwältin
Madeleine Schwan
RECHTSANWÄLTIN