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HOCHSCHULRECHT
HOCHSCHULRECHT

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die öffentlichen und privaten Hochschulen sind in einem ständigen Wandel begriffen. Unterschiedliche Zielsetzungen prägen gesetzgeberische Initiativen. Hochschulrechtliche Rechtsnormen sind vielfach recht unbestimmt und lassen viele Interpretationsspielräume. Zugleich lassen sich Forschung und Lehre ungern in feste Rahmen zwängen.

Gerade im Hochschulrecht ist wissenschaftliche Fundierung und innovativ-gestalterische Leistung gefragt. Wir beraten öffentliche und private Hochschulen, Behörden und Hochschulangehörige zu allen die Hochschulen betreffenden juristischen Fragestellungen einschließlich der Hochschulorganisation, der Hochschulwirtschaft, öffentlicher und privater Zuwendungen, der Drittmittelforschung und der – auch institutionellen – Gestaltung der Zusammenarbeit mit Privaten.

LEISTUNGSÜBERSICHT
  • Beratung von öffentlichen und privaten Hochschulen zu Fragen der Hochschulorganisation
  • Beratung zu Rechtsfragen der Hochschulwirtschaft
  • Gestaltung der vertraglichen und institutionellen Zusammenarbeit mit Unternehmen der Privatwirtschaft, Beratung zu Fragen der Drittmittelforschung
  • Beratung zu Fragen des Zuwendungsrechts im Zusammenhang mit öffentlichen und privaten Zuwendungen
  • Laufende Rechtsberatung von Hochschulen
ANSPRECHPARTNER
Marvin Klein . Rechtsanwalt
Marvin Klein
RECHTSANWALT

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