Das Haftpflichtrecht befasst sich mit der zivilrechtlichen Durchsetzung und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die gesellschaftliche Entwicklung, bei Schadenfällen einen potentiellen Haftungsschuldner zur Verantwortung ziehen zu wollen, ist ungebrochen. Vom Geschäftsführer (D&O-Haftpflicht) über Hersteller und Lieferanten (Produkthaftung), Arzt- und Krankenhausträger (Arzt-/Krankenhaushaftung), Unternehmer (Betriebshaftpflicht) und Architekten (Bau- und Architektenhaftpflicht) bis zur Privatperson (Privathaftpflicht, Verkehrssicherungspflichten) betreffen Haftungsrisiken nahezu jeden.
Wir sind seit Jahrzehnten sowohl mit der Abwehr als auch der (regressweisen) Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen betraut. Dies umfasst sowohl den außergerichtlichen Bereich als auch die bundesweite Prozessvertretung.
In deckungsrechtlichen Fragen der Haftpflichtversicherung beraten wir in allen Haftpflichtsparten, namentlich bei komplexen nationalen und internationalen Schäden. Deckungsprozesse werden von uns ebenfalls bundesweit geführt.
- Außergerichtliche Beratung/Vertretung
- Bundesweite Prozessvertretung in Haftungsprozessen
- Bundesweite Vertretung in Deckungsprozessen
- Regresse
- Betrugsaufklärung
Insbesondere in den Sparten:
- Betriebshaftpflicht/Allgemeine Haftpflicht
- Produkthaftpflicht
- Arzt-/Krankenhaushaftpflicht
- Bau-/Architektenhaftpflicht
- D&O/Vermögensschadenhaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
- Kraftfahrzeughaftpflicht