Der „Gewerbliche Rechtsschutz“ umfasst neben den Patenten auch sog. Gebrauchsmuster (umgangssprachlich auch als der kleine Bruder des Patents bezeichnet).
Beide Schutzrechte räumen ihrem Inhaber ein zeitlich begrenztes Monopol an einer technischen Erfindung ein und unterscheiden sich auch hinsichtlich ihrer Schutzrechtsvoraussetzungen (Neuheit und erfinderische Tätigkeit) nicht. Anders als beim Patent werden diese Schutzrechtsvoraussetzungen im Rahmen der Gebrauchsmustereintragung aber zunächst nicht geprüft, so dass die Registrierung wesentlich schneller erfolgt und kostengünstiger ist. Allerdings ist eine Prüfung spätestens dann erforderlich, wenn es zum Streit über die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters kommt.
Die Gebrauchsmustereintragung stellt sich daher immer dann als gute Alternative zum Patent dar, wenn erst einmal ein mit wenigen Kosten verbundener schneller Schutz bewirkt werden soll.
Aufgrund entsprechender Spezialisierung sowie der umfangreichen forensischen Tätigkeit unseres Hauses verfügen wir im Bereich Gebrauchsmuster über detaillierte Kenntnisse und eine langjährige Erfahrung sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der gerichtlichen Vertretung. Dabei liegt unser Schwerpunkt in der Betreuung mittelständischer Unternehmen und hier – neben der gerichtlichen Vertretung in Verletzungsfällen – insbesondere in der präventiven Erarbeitung von für den Mittelstand praktikablen und kosteneffizienten Schutzstrategien und Sicherungsmaßnahmen. Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Erarbeitung von national und international ausgerichteten Vertragsgestaltungen.
Dabei greifen wir – soweit erforderlich – auf bewährte Kooperationen mit unterschiedlichen Patentanwaltskanzleien zurück. Dies ermöglicht es uns, für Ihr Anliegen stets einen Experten aus Ihrem konkreten Technologiebereich beizuziehen.
- Beratung und Erarbeitung von ganzheitlichen Sicherungskonzepten unter Einbeziehung tatsächlicher als auch rechtlicher Möglichkeiten und unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Vorgaben (wie z.B. vertraglicher Geheimhaltungsabreden und/oder nachvertraglicher Kundenschutzabsprachen oder nachvertraglicher Wettbewerbsverbote)
- Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften (z.B. nach Wettbewerbsrecht oder Arbeitnehmererfindungsgesetz)
- Erarbeitung von Vertragsgestaltungen in den Bereichen Kooperation, Joint Ventures, Lizenzierung sowie Forschung und Entwicklung
- Begleitung von technologiegetriebenen Transaktionen im Rahmen von IP Due Diligence
- außergerichtliche Beratung und Vertretung in Patent- und Gebrauchsmuster-streitigkeiten sowie rechtsanwaltliche Vertretung in Patentverletzungs-, Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor den zuständigen Patentämtern und Gerichten