Was für Unternehmer und Scheidungskinder häufig eine Selbstverständlichkeit ist, gilt den meisten anderen Paaren als die höchstmögliche Form des Unromantischen: Der Ehevertrag. Ausgerechnet am Anfang einer von beiden Partnern als lebenslang gedachten Beziehung das Ende derselben mit zu bedenken, gilt noch immer als unpassend oder gar unfein. Aus Sicht eines Scheidungsanwalts ist der Verzicht auf eine Beratung bezüglich der Rechtsfolgen einer Trennung und Scheidung vor der Eheschließung dagegen dem Verzicht auf Krebsvorsorgeuntersuchungen vergleichbar. Wie viel Leid und Ärger könnte bei allen Beteiligten vermieden werden, würde man diese einfache Möglichkeit wahrnehmen? Auch wenn sich die zukünftigen Eheleute nach der Beratung gegen einen Ehevertrag entscheiden, hat die Beratung vor der Ehe bezüglich der denkbaren Rechtsfolgen für den Fall einer späteren Scheidung befriedende Funktion, da zumindest die Beteiligten von Anfang an wussten, worauf sie sich einlassen, und gegebenenfalls mit den Konsequenzen besser leben können.
Wir beraten Sie umfassend zu den möglichen Rechtsfolgen einer Trennung und Scheidung und gestalten gegebenenfalls Eheverträge, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Auch für Paare, die sich dagegen entscheiden, eine Ehe einzugehen, sich aber dennoch eine gewisse Absicherung und vertragliche Ausgestaltung ihrer Beziehungen wünschen, entwerfen wir geeignete Verträge.
- umfassende Beratung zu den möglichen Trennungs- und Scheidungsfolgen wie etwa:
- Unterhaltsverpflichtungen
- Beteiligung des Ehegatten an der Altersvorsorge
- Beteiligung des Ehegatten an dem Vermögenszuwachs
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte wie etwa Immobilien
- individuelle Gestaltung von Eheverträgen und Verträgen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Wirksamkeitsprüfung von Eheverträgen und Verträgen für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen und Verträgen für nichteheliche Lebensgemeinschaften