Die Rechtsprechung und Literatur zum Architekten- und Ingenieurrecht ist kaum noch überschaubar. Dabei stehen die Haftung und das Honorar des Architekten/Ingenieurs im Vordergrund. Bei der Lösung hier vorhandener, vielfältiger Fragenkomplexe steht Ihnen unser Team mit jahrzehntelanger Erfahrung zur Seite. Das gilt auch für das möglicherweise vorhandene Urheberrecht des Architekten und seine Auswirkungen auf ein Bauvorhaben.
Schon frühzeitig sollten der Vertragsgestaltung besonderes Augenmerk und Sorgfalt gewidmet werden, um spätere Konflikte erst gar nicht aufkommen zu lassen. Dabei sind die rechtlichen Beziehungen klar abzustimmen. Auch hier (gleichfalls bei der Gestaltung von Projektsteuerungs-, Ingenieur-, Generalplaner- und Controller-Verträgen) stehen wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung und Kompetenz gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Schließlich unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der vorerwähnten Verträge gerichtlich wie außergerichtlich, wobei wir bemüht sind, gerichtliche Auseinandersetzungen – wenn möglich – zu vermeiden, um eine häufig Jahre- oder sogar jahrzehntelange gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Bauherr einerseits und Architekt, Ingenieur, Projektsteuerer, Generalplaner oder Controller andererseits auszuschließen.
- Gestaltung von Verträgen für:
- Auftragnehmer und Auftraggeber / ARGE
- Subplaner
- Generalplaner
- Bauleiter
- Fachingenieure
- Verfolgung und Abwehr von Urheberansprüchen
- Geltendmachung und Abwehr von Honorarforderungen des Planers
- Durchsetzung und Abwehr von Mängelrechten und Schadensersatzansprüchen
- Architekten- und Ingenieurhaftungsrecht
- Architekten- und Ingenieurhaftpflichtversicherung