Handout Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Wieder gibt es im Vergaberecht wesentliche Neuerungen, die unsere tägliche Arbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltig prägen werden. Dies gilt sowohl für die öffentlichen Auftraggeber und ihre Mitarbeiter in allen Bereichen, die unmittelbar oder mittelbar mit Auftragsvergaben aller Art befasst sind, als auch für Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen. Besonders betroffen sind natürlich auch Planer – insbesondere Architekten und Ingenieure –, die Ausschreibungen für öffentliche Auftraggeber vorbereiten und durchführen.
Stichworte sind:
E-Vergabe:
• eForms – neue verbindliche Standardformulare für die E-Vergabe
• Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
• Verknüpfung des Vergabeprozesses mit dem E-Rechnungsprozess
• Einheitliche IT-Standards in der EU
• Peppol: grenzüberschreitende E-Vergabe in der EU
Lieferkettengesetz:
• Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LKSorgPflG): hohe Anforderungen an Unternehmen
• Veröffentlichungspflichten
• Überprüfbarkeit und Sanktionen
• Ausschluss von Vergabeverfahren
Wettbewerbsregister:
• Start der Mitteilungspflicht
• Abfragepflicht und Abfragemöglichkeit für öffentliche Auftraggeber
• Entscheidung über Ausschlüsse vom Vergabeverfahren nach WRegG
• Selbstreinigung: Mitteilung von Maßnahmen, Möglichkeit der vorzeitigen Löschung
Zeit: 10. Februar 2022, 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Referenten:
Rechtsanwalt David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht
Rechtsanwalt Alexander Thesling
Rechtsanwalt Dr. Norbert Reuber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht