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TÄTIGKEITSGEBIETE IMMOBILIE // BAU PODCAST „ANWALT & ARCHITEKT“, EPISODE 10 | ÖFFENTLICHE BAUMASSNAHMEN: MUSS ES EIGENTLICH IMMER DER BILLIGSTE SEIN?

Norbert Reuber (Hecker Werner Himmelreich), David Poschen (Hecker Werner Himmelreich), Juan Carlos Klug (Ankura) und Max Hoederath (Ankura) diskutieren über aktuelle Themen und Herausforderungen für Bauvorhaben. Hierzu beleuchten wir jeweils juristische Perspektiven und Standpunkte aus der Projektleitung und klären, inwieweit sich die Sichtweisen vereinen lassen.

In dieser Episode sprechen wir über das Thema „öffentliche Vergaben in Bauprojekten“.
Wir widmen uns der Frage, wo der verbreitete Mythos, dass immer das billigste Angebot gewählt werden muss, herkommt und wieso hierin möglicherweise doch zumindest ein kleiner Funken Wahrheit steckt. Außerdem befassen wir uns damit, welche geeigneten Eignungs- und Zuschlagskriterien denkbar sind und wie diese ausgewertet werden können. In der Episode besprochene Themen:

• Woher kommt das in der öffentlichen Wahrnehmung weit verbreitete Gerücht, dass immer das billigste Angebot ausgewählt werden muss?
• Eignungskriterien versus Zuschlagskriterien: Wo ist der Unterschied und wieso muss man hier eigentlich scharf trennen?
• Welche geeigneten Eignungskriterien gibt es und wie lassen sich diese bewerten?
• Wann sind qualitative Zuschlagskriterien sinnvoll und was gilt es hier zu beachten?
• Wie viel Ermessensspielraum haben öffentliche Auftraggeber bei der Bewertung?
• Führen qualitative Kriterien wirklich häufiger zur Vergaberüge und zum Nachprüfungsverfahren?

Link zum Podcast:
Episode 10 | Öffentliche Baumaßnahmen: Muss es eigentlich immer der Billigste sein? – Anwalt & Architekt | Podcast auf Spotify

Ansprechpartner:
Dr. Norbert Reuber
David Poschen

28. Dezember 2022

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Wir, HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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