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Kommunale Wärmeplanung nach Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes

Aktuelle Herausforderung für Kommunen, Stadtwerke, Planer und Versorger
Unternehmergespräch
Vom Donnerstag, den 23. Mai 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

inzwischen ist das Wärmeplanungsgesetz am 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Länder mit ihren ca. 11.000 Kommunen in Deutschland sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, innerhalb gestaffelter Fristen zwischen dem 30. Juni 2026 und dem 30. Juni 2028 ihre kommunale Wärmeplanung vorzulegen. In unserem Unternehmergespräch vom 28. November 2023 haben wir uns bereits mit vielen Fragen im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Kommunen, der praktischen Umsetzung der Wärmeplanung, der Rolle der Stadtwerke und den besonderen Anforderungen des Vergaberechts befasst.

Inzwischen stellen sich eine ganze Reihe von Folgefragen, die aus energiewirtschaftlicher und juristischer Sicht Gegenstand unserer weiteren Veranstaltung sein sollen. Ihre Referenten der HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB und der PricewaterhouseCoopers Legal AG werden insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen ansprechen und hilfreiche Lösungsvorschläge darstellen.

Hierzu fand am 23.05.2024 eine Informationsveranstaltung per Teams-Webinar mit anschließender Diskussion statt.

Unsere Themen waren:

  • Update zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Wärmeplanung
    – Inkrafttreten und Änderungen zu den Entwürfen des Wärmeplanungsgesetzes
    – Überblick über erste bzw. novellierte Landesgesetze
    – Förderungen und Konnexitätszahlungen
  • Update Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
    – Inkrafttreten und Änderungen zu den Entwürfen
    – BEG-Förderung
  • Akteursbeteiligung in der kommunale Wärmeplanung- Rechtliche Rahmenbedingungen
    – Praktische Umsetzung
    – Praxisbericht
  •  Praxis der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
    – Einräumung von Wegerechten?
    – Datenherausgabe an Interessenten?
    – Vergaberechtliche Besonderheiten
  • Folgen einer fehlerhaften oder verzögerten Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
    – Fehlerfolgen im Bauplanungsrecht
    – Mögliche Sanktionen, insbesondere nach dem Wärmeplanungsgesetz und dem Kommunalrecht

Referenten:

RA Paul Roßbach, Rechtsanwalt für Energierecht, PwC Legal Düsseldorf
RA David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA Alexander Thesling, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA Marvin Klein, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln

Die Präsentation können Sie hier herunterladen: Präsentation

Bei Fragen zu dem Thema der kommunalen Wärmeplanung beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf.

Datenschutz
Wir, HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (Firmensitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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