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Kommt ein bundesweites Tariftreuegesetz?

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Die Bundesregierung plant die Einführung eines bundesweiten Tariftreuegesetzes für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge auf Bundesebene erhalten, ihre Mitarbeiter nach den geltenden Tarifverträgen bezahlen. Das sind die wichtigsten Punkte der geplanten Regelung:

  1. Zielsetzung: Das Gesetz soll die Tarifbindung stärken und faire Löhne sowie gute Arbeitsbedingungen fördern. Es ist Teil des Koalitionsvertrags der Ampelregierung (SPD, Grüne, FDP). Der Staat habe in seiner Rolle als Marktteilnehmer eine Vorbildfunktion und verfüge über große wirtschaftliche Gestaltungsmacht.
  2. Anforderungen an Unternehmen: Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen entweder tarifgebunden sein oder mindestens die tariflichen Löhne zahlen. Dies soll verhindern, dass Unternehmen durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile erlangen. Die Tarifgebundenheit ist im Vergabeverfahren nachzuweisen.
  3. Ausnahmen: Bestimmte Dienstleistungen, wie Rechts- und Finanzdienstleistungen, sind von der Regelung ausgenommen.
  4. Umsetzung: Ein Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt bereits vor. Die genaue Umsetzung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens sind jedoch noch offen.

Das geplante Tariftreuegesetz des Bundes stößt auf verschiedene Kritikpunkte, auch innerhalb der Koalition. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Befürchtung, dass das Gesetz zu einer erheblichen Zunahme der Bürokratie führen könnte. Die FDP argumentiert, dass zusätzliche bürokratische Hürden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen belasten könnten. In diesem Zusammenhang gibt es auch Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der Kontrolle des Gesetzes. Es ist fraglich, wie die Einhaltung der Tarifverträge effektiv überwacht und durchgesetzt werden kann.

Überdies könnte das Gesetz den Wettbewerb massiv einschränken. Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, könnten, je nach finaler Ausgestaltung der diesbezüglichen Regelungen, erheblich in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt werden. Immerhin beträgt der Anteil der Beschäftigten in deutschen Unternehmen aktuell etwa 48 Prozent. Die Zahlung fairer Löhne seien ohnehin bereits durch andere Regelungen, wie z.B. das Mindestlohngesetz, sichergestellt, so dass vergabespezifische Lohnregelungen entbehrlich und kontraproduktiv seien.

David Poschen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht
20.09.2024

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