Sehr geehrte Damen und Herren,
die öffentliche Hand sieht sich mit erheblichen Anforderungen an die Modernisierung der baulichen Infrastruktur konfrontiert. Doch wenn öffentliche Auftraggeber Bauvorhaben durchführen wollen, sind sie an das Vergaberecht gebunden. Dieses sieht in Deutschland die grundsätzliche Förderung des Mittelstandes in Gestalt der Vergabe in Fach- und Teillosen vor. Vielen öffentliche Auftraggeber fehlen jedoch bereits die personellen Ressourcen, um große Bauvorhaben in Einzelvergabe zu bewältigen. Darüber hinaus haben General- oder sogar Totalunternehmeraufträge noch weitere unbestreitbare Vorteile: Beschleunigung des Projekts, frühestmögliche und größtmögliche Kostensicherheit, nur wenige oder sogar nur ein Vertrags- und Ansprechpartner auf Auftragnehmerseite und folglich weniger bzw. keine Schnittstellen in Bauausführung und Gewährleistung. Im Falle der Totalunternehmervergabe entfällt für den Auftraggeber zusätzlich auch das Koordinationsrisiko zwischen Planung und Ausführung. Bestätigt wird dies durch eine Vielzahl von GU- und TU-Projekten, die gerade in jüngerer Zeit sehr erfolgreich abgeschlossen wurden. Von unseren Erfahrungen mit diesen Projekten können wir berichten.
In vergabe- und vertragsrechtlicher Hinsicht stellen sich in diesem Zusammenhang für alle Beteiligten eine Reihe von Fragen:
► Wann bietet sich eine TU-Vergabe an?
► Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Vergabe möglich?
► Wie geht man idealerweise vor?
► Welche Risiken gehen mit einer TU-Vergabe einher?
► Welche Möglichkeiten gibt es in der Vertrags- und Vergabegestaltung?
► Was muss bei der Durchführung des Projektes beachtet werden?
► Gibt es Besonderheiten bei der Abwicklung?
Diese Fragestellungen wollen wir aus juristischer Sicht beleuchten und einordnen. Ihre Referenten der HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB werden insbesondere die rechtlichen und wirtschaftlichen Themen ansprechen und hilfreiche Lösungsvorschläge darstellen.
Hierzu laden wir Sie zu einer Online-Informationsveranstaltung per Teams mit anschließender Diskussion ein.
Zeit: Mittwoch, 31. Januar 2024, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zugang: online via Teams
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Unsere Themen sind:
• Bei welchen Bauvorhaben ist eine TU-/GU-Vergabe möglich?
o Voraussetzungen
o Abweichung vom Gebot der Mittelstandsförderung
o Welche Vorarbeiten sind erforderlich, bevor eine TU-/GU-Vergabe starten kann?
o Wirtschaftlichkeit trotz TU- bzw. GU-Zuschlag?
o Zielpreismodell, Open-Book-Verfahren, Mehrparteienverträge, Lean Construction: Wann sind diese Gestaltungen möglich und sinnvoll?
• Wie strukturiert man eine TU-/GU-Vergabe?
o Wahl des Vergabeverfahrens
o Abfrage und Bewertung von Planungslösungen
o stets sinnvoll: Marktsondierungen
o Best Practices
• Der Bauablauf und die Abwicklung:
o Inhalte eines GU- bzw. TU-Vertrages
o vergabe- und vertragsrechtliche Bindungen
o GU-Vertrag: Schnittstelle zum Planungsteam
o Baucontrolling und Qualitätskontrolle
Referenten:
RA Dr. Norbert Reuber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA David Poschen, Fachanwalt für Vergaberecht, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
RA Alexander Thesling, HECKER WERNER HIMMELREICH, Köln
Zur digitalen Teilnahme benötigen Sie lediglich ein übliches Endgerät (PC, Laptop, Tablet) und Internetzugang. Besondere Softwareanforderungen bestehen nicht. Nach Ihrer Anmeldung zur digitalen Teilnahme erhalten Sie einen entsprechenden Link, mit dem Sie sich einwählen können.
Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer NRW als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Wir freuen uns, Sie an diesem Nachmittag online begrüßen zu dürfen und bitten Sie, sich über den nachfolgenden Link zu registrieren:
https://events.teams.microsoft.com/event/dc0a5d1e-2379-4822-b22b-390cebcea322@e6cf75af-b591-4272-b1bf-3514206e65d5
Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie die Online-Zugangsdaten automatisch. Bei Fragen oder Problemen mit der Anmeldung können Sie sich gerne per E-Mail (rb@hwhlaw.de), oder durch einen Anruf (0221/92081-147) bei uns melden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Norbert Reuber David Poschen Alexander Thesling
Rechtsanwalt Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Vergaberecht