Gebäudetyp E: ein Gesetz für einfaches Bauen steht noch aus. Auf der Grundlage klarer Vertragsgestaltung und unter Ausnutzung der geltenden gesetzlichen Spielräume ist er aber auch schon jetzt schon möglich. Die Immobilienzeitung vom 6. August 2026 berichtet über das Fachforum, das die Kanzlei Hecker Werner Himmelreich im Mai 2026 gemeinsam mit der Architektenkammer NRW und weiteren Fachleuten veranstaltet hat.
Köln, den 17. August 2026
Dr. Thomas Spiegels
Rechtsanwalt

