Bereits am 23. Juni 2026 haben wir über den damaligen Entwurf des sogenannten BauCode NRW und die geplanten Erleichterungen für das Bauen im Bestand berichtet. Nun hat der nordrhein-westfälische Landtag die Novelle am 15. Juli 2026 verabschiedet. Die neuen Regelungen treten bereits am 1. September 2026 in Kraft.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören:
- Erleichterungen bei Umbauten, Aufstockungen und Nutzungsänderungen von Bestandsgebäuden (sog. Oldtimer-Regelung),
- der Wegfall der ausdrücklichen Bezugnahme auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den allgemeinen Anforderungen der BauO NRW,
- eine erweiterte Genehmigungsfreistellung,
- die Einführung einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren sowie
- die weitere Digitalisierung der Bauantrags- und Genehmigungsverfahren.
Die Reform eröffnet insbesondere bei der Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen, bei Dachgeschossausbauten und bei Aufstockungen neue Handlungsspielräume. Die Anforderungen an Brandschutz, Standsicherheit, Rettungswege und Nachbarrechte bleiben jedoch weiterhin zu beachten.
Eine ausführlichere Darstellung der Neuerungen finden Sie in unserem Beitrag vom 23. Juni 2026: „BauCode NRW: Nordrhein-Westfalen erleichtert das Bauen im Bestand“.
Köln, den 6. August 2026
Dr. Marvin Klein
Rechtsanwalt

