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HOAI und kein Ende - Nach der HOAI-Novelle ist vor der HOAI-Novelle -
Die Europäische Kommission hat nunmehr gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblich mangelnden Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dieses Vorgehen der EU-Kommission richtet sich gegen den zwingenden Mindestpreischarakter der HOAI. Die Frist für eine Verteidigung der HOAI durch die Bundesregierung gegenüber Brüssel läuft Mitte August ab.
Sollte sich die Kommission nicht von der Stellungnahme der Bundesregierung überzeugen lassen, ist damit zu rechnen, dass diese aufgrund der berufspolitischen Aktivitäten insbesondere der BAK den Europäischen Gerichtshof anrufen wird. In diesem Falle ist erst in zwei bis drei Jahren mit einem Urteil zu rechnen.
Diese Entwicklung sollte allerdings bereits heute Anlass genug dafür sein, über alternative Honorarberechnungsmodelle nachzudenken, die einerseits dem drohenden Entfall des Preisrechtes der HOAI sowie andererseits auch eine praxisorientierte und für alle Beteiligten interessengerechtere Abrechnungsweise ermöglichen. (vgl. hierzu: Siegburg, Die missglückte Novelle, Festschrift für Neuenfeld, demnächst erscheinend).
Frank Siegburg
Rechtsanwalt