Vermögen // Familie
Geschiedener Ehegatte bleibt bezugsberechtigt für Lebensversicherung
Wird eine Lebensversicherung abgeschlossen, benennen sich Ehegatten häufig als Bezugsberechtigte der Versicherungssumme für den Todesfall. Erstaunlicherweise wird nach Scheidungen häufig vergessen, diese Bezugsberechtigung zu widerrufen. Das mag daran liegen, dass die Versicherungsnehmer wie selbstverständlich davon ausgehen, dass die Bezugsberechtigung des Ehegatten mit der Scheidung erlischt. Das ist allerdings nicht der Fall:
Heißt es in der Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, „der verwitwete Ehegatte“ solle im Falle seines Todes bezugsberechtigt sein, so begünstigt dies den Ehegatten, mit dem der Verstorbene zum Zeitpunkt der Erklärung verheiratet war. Das soll nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2015 (Az. IV ZR 437/14) selbst dann gelten, wenn der Versicherungsnehmer von diesem Ehegatten längst geschieden und wieder neu verheiratet ist. Der neue Ehegatte geht also ggf. leer aus.
Es ist also dringend zu empfehlen im Scheidungsfall sämtliche Lebensversicherungen daraufhin zu überprüfen, ob hier ein Bezugsberechtigter benannt wurde und diese ggf. zu widerrufen und einen neuen Bezugsberechtigten zu benennen.
Dr. Susanne Sachs
Rechtsanwältin
1. Dezember 2015