Tätigkeitsgebiete Verwaltung // Öffentliche Hand

Das Wärmeplanungsgesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft

Nachdem der Bundesrat das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) am 15.12.2023 gebilligt hat, tritt dieses zum 01.01.2024 in Kraft. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits ab 17.11.2023 beschlossen. Zwar war die Aufregung und Diskussion rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wesentlich größer, die Bedeutung des WPG auf dem Weg zur Klimaneutralität sollte dennoch nicht unterschätzt werden. So gehen mit dem Gesetz wesentliche Verpflichtungen für die Kommunen einher. Außerdem ergeben sich durch das WPG Änderungen im BauGB. Nachfolgend sollen einige Aspekte des Gesetzes dargestellt werden:

Als Hauptflicht geht aus dem Gesetz für die Kommunen die Pflicht zur Erstellung einer Wärmeplanung hervor. Je nach Größe der Kommune müssen die Wärmepläne bis zum Juni 2026 oder bis zum Juni 2028 vorgelegt werden. Hierzu müssen die Kommunen den Bestand analysieren, Potenziale festlegen und anschließende eine Strategie zur Umsetzung entwickeln. So sollen etwa Fernwärmenetze effizienter gestaltet und gleichzeitig bereits vorhandene Ressourcen effektiver genutzt werden. Ziel des Gesetzes ist es, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. 

Die Änderungen im BauGB betreffen zum einen die Reparaturvorschrift des § 13b BauGB. Dieser wurde gestrichen, stattdessen wurde in § 215a BauGB eine neue Regelung eingeführt. Durch die Regelung sollen fehlerhafte Bauleitpläne repariert und in Kraft gesetzt werden können. Zudem werden Biomasseanlagen im Außenbereich als privilegierte Vorhaben zulässig. Schließlich werden weitere Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten in Bauleitplänen ergänzt, so dass eine bestmögliche Umsetzung der Wärmepläne in Bauleitplänen gewährleistet wird. 

Es gilt zu beobachten, wie die Kommunen einerseits mit der Pflicht zur Aufstellung eines Wärmeplanes umgehen. Anderseits sollte ebenfalls verfolgt werden, wie die Umsetzung der Wärmepläne funktioniert. Hier wird es sicherlich in Zukunft noch einigen Änderungsbedarf geben. Zunächst einmal hat das Gesetz jedoch den Weg durch den Bundestag und den Bundesrat geschafft. 

Das Gesetz können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0614-23.pdf

Alexander Thesling
Rechtsanawalt

29. Dezember 2023
 

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